Wie jedes Jahr können wir auch dieses Jahr einigen geflüchteten Auszubildenden, die wir seit Jahren begleiten, zu ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung gratulieren. Ich möchte drei Beispiele hervorheben. Bereits im Frühjahr konnte ein junger Mann seine dreieinhalbjährige Ausbildung zum Zahntechniker beenden und das als Jahrgangsbester. Er wurde umgehend von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen und möchte in Zukunft die Meisterausbildung angehen. In der letzten Woche fand, bei Teilnahme des Regierungspräsidiums, die mündliche Prüfung für den Beruf der Pharmazeutisch-Technischen Assistentin (PTA) statt. Eine in Stutensee wohnende junge geflüchtete Frau konnte diese Prüfung mit der Note 2,0 bestehen. Knapp drei Jahre musste sie fast täglich zur Schule in Baden-Baden mit den ÖPNV fahren. Dabei war sie hin und zurück drei Stunden unterwegs. Ab Mitte August tritt sie eine Vollzeit-Stelle in einer Apotheke in Karlsruhe an.
Zum Abschluss darf ich von einem weiteren jungen Mann berichten, der jetzt seinen Abschluss als Altenpflegerhelfer gemacht hat. Für ihn war der Weg besonders schwierig, weil er zweimal, als sogenannter Dublin-Fall, nach Italien abgeschoben worden war. Im Herbst wird er die dreijährige generalistische Pflegeausbildung beginnen. Wir sind sicher, dass er auch das bewältigt.
Alle drei waren ursprünglich in unserer Gesellschaft rechtlich und politisch nicht gewünscht. Neben der Ausbildung mussten sie die großen juristischen und emotionalen Herausforderungen einer „Duldung“ meistern. In einem Fall hat die Duldung zur zweimaligen Abschiebung geführt.
Diese drei jungen Menschen sind nicht erst seit der bestandenen Ausbildung, sondern schon seit einiger Zeit, ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft geworden.
Wir sind sehr stolz, dass auch wir einen kleinen Anteil an ihrem Erfolg haben.