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Schwarzarbeiten und Schwarzfahren

Wir haben in letzter Zeit, immer wieder, von Geflüchteten berichtet, die sich bei uns weiterentwickelt und eingelebt haben. Ich meine, unter anderem, die Erfolge bei der Begleitung von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung.

Es gibt aber eine Gruppe von Geflüchteten, die keine Chance bekommen sich bei uns zu integrieren. 

Das betrifft insbesondere Menschen aus Afrika, Pakistan und Indien, die hier „geduldet“ sind. Schon der Ausdruck „Duldung“ ist in diesem Kontext menschenverachtend.

Es leben z. B. viele erwachsene Männer bei uns in Stutensee in Anschlussunterbringungen. Sie wohnen mit einer Wohnsitzauflage in Wohnungen mit 6 bis 10 Mitbewohnern, verschiedener Nationalitäten und müssen zu zweit manchmal, zu dritt in einem Zimmer hausen. 

Einige dieser Menschen kommen regelmäßig in meine Sprechstunde. Ich betreue Menschen, die seit fünf bis zehn Jahren bei uns sind und immer noch nicht arbeiten dürfen, obwohl sie das gerne wollen. Es gibt kein Problem, dass Geflüchtete nicht arbeiten wollen. Es gibt allerdings einen beträchtlichen Anteil von Geflüchteten, die keine Arbeitserlaubnis erhalten.

Diese Menschen leben ohne Perspektive und Ziel. Das führt dazu, dass sie „Schwarzarbeiten“, was ich sehr gut verstehe. Und wenn ich dann berichtet bekomme, wie es in einschlägigen einheimischen Betrieben zu geht, sind wir nicht weit von den Verhältnissen der Bauarbeiter in Katar entfernt. Stundenlöhne von 3 bis 4 €, manchmal weniger, sind in solchen illegalen Arbeitsverhältnissen eher die Regel, nicht die Ausnahme.

Weiterhin bekommen diese „geduldeten“ Menschen, die nicht arbeiten dürfen, keine regulären Asylbewerberleistungen. Sie erhalten Gutscheine (beispielsweise vier Stück à 40 € im Monat) von denen sie ihr komplettes Leben, ausschließlich der Unterkunftskosten, bestreiten müssen. Sie haben damit offiziell keinen Zugang zu Bargeld. Mit den Gutscheinen darf man beim Discounter einkaufen, aber wenn die aufgedruckte Summe beim Einkauf nicht erreicht wird, verfällt der Rest. Es gibt kein Rückgeld.

Wie soll ein Mensch ohne Zugang zu Bargeld den ÖNPV nutzen? Das geht in diesem Fall nur, wenn man ohne zu bezahlen fährt. Die Folge von dreimaligem „Schwarzfahren“ ist eine strafrechtliche Verfolgung und eine Verurteilung vor Gericht. Das kann ein Grund zur Abschiebung sein. Was ist das ein behördlicher Aufwand, der da getrieben wird. Wenn wir heute Statistiken über straffällige Flüchtlinge hören, rührt ein Großteil der genannten Zahlen aus solchen Bagatellfällen, für die die Menschen noch nicht mal etwas können. Und diese Zahlen werden dann von „rechten“ Kreisen gerne als Beleg für eine verfehlte Flüchtlingspolitik angeführt.

Ja, die deutsche Flüchtlingspolitik ist verfehlt und falsch. Ich verstehe immer weniger, wie ein Land bzw. eine Gesellschaft, in der humanitäre und christliche Werte hochgehalten werden, solche menschenrechtsverletzenden Bedingungen zulässt und toleriert bzw. fördert. Das widerspricht der Flüchtlingskonvention der UNO und dem ursprünglichen Asylrecht unseres Grundgesetzes.

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